Arge Stop Transit Aktuelles / Termine
Verein Lebenswertes Pustertal Lienz, 22.6.1998
Verein zum Schutz der Erholungslandschaft Osttirol

Herrn Ministerialrat
Dr. Wolfgang Karner
Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr
Sektion V / Abteilung 2
Renngasse 5
1010 Wien

Stellungnahme zur Vorstudie 'Integriertes Gesamtverkehrskonzept Osttirol und Oberkärnten'

Sehr geehrter Herr Ministerialrat!

Wir bedanken uns für die Einladung zur Vorstellung der Vorstudie am 17.6.98 und möchten dazu folgende Stellungnahme abgeben:

1. Verkehrsbeschränkungen

§ 43 StVO stellt eine Rechtsgrundlage für die Verhängung von Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsverboten dar. Der Quell- und Zielverkehr würde durch ein Nachtfahrverbot kaum beeinträchtigt werden. Die Verkehrssituation in zahlreichen Orten des Drau- und Pustertales würde gemäß § 43 StVO die sofortige Verhängung von Nachtfahrverboten, sektoralen Fahrverboten und Gewichtsbeschränkungen rechtfertigen. Ähnliche Beschränkungen existieren bereits z. B. an der B 312 (Loferer Bundesstraße) in Tirol.
Bei Verkehrsbeschränkungen gäbe es im Drau und Pustertal die Alternative des Transports auf der Schiene.

2. Kosten

Bei einer Kosten-Nutzen-Analyse muß von den volkswirtschaftlichen Kosten der verschiedenen Verkehrsträger und nicht von betriebswirtschaftlichen Kosten ausgegangen werden. Bei der Bewertung müssen also auch die externen Kosten der verschiedenen Verkehrsträger berücksichtigt werden, die beim Transport auf der Straße wesentlich höher ausfallen als auf der Schiene.
Solange keine Kostenwahrheit im Verkehr eingeführt wird, sind Verkehrsbeschränkungen auf der Straße unverzichtbar, um Bevölkerung und Umwelt vor den negativen Auswirkungen des Verkehrs zu schützen.

3. Schadstoffbelastungen

Schon bei den derzeitigen Verkehrsfrequenzen werden in Osttirol Schadstoffwerte erreicht, die nicht mehr hinzunehmen sind:
Die Ozon-Vorsorgegrenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit der österreichischen Akademie der Wissenschaften wurden an der Meßstelle in Lienz 1997 an 48 Tagen überschritten, die Grenzwerte zum Schutz der Vegetation sogar an 214 Tagen (laut Waldzustandsbericht des Amtes der Tiroler Landesregierung).
Ebenso werden laufend die höchsten Belastungswerte in Tirol für CO, SO2 und Staub in Lienz gemessen. Auch bei NO2 hat es 1997 Überschreitungen des Grenzwertes zum Schutz der menschlichen Gesundheit laut Immissionsschutzgesetz gegeben.
Aufgrund der topographischen und klimatologischen Verhältnisse werden im Drau- und Pustertal schon bei geringeren Verkehrsfrequenzen als anderswo kritische Belastungswerte erreicht und auch überschritten. Die Schadstoffe aus dem Verkehr beeinträchtigen nicht nur die Lebensqualität, sondern gefährden auch die Sicherheit der Bevölkerung (Schädigung des Schutzwaldes: mehr Muren und Hochwasserkatastrophen).

4. Straßenausbauvorhaben

Bis zur Fertigstellung des integrierten Gesamtverkehrskonzeptes ist ein Moratorium für alle Ausbauvorhaben an der B 100 unerläßlich, da sonst der Erfolg des Konzeptes gefährdet wäre.

arge-stop-transit@aon.at Aktuelles / Termine