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alpMedia 07/2008
17.4.2008 Ein Informationsdienst der CIPRA |
Klage in Brüssel gegen Pitztaler "Notweg" |
Der Österreichische Alpenverein OeAV klagt in Brüssel bei der Europäischen Kommission gegen das Land Tirol. Beschwerdegegenstand ist die ohne Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erteilte Bewilligung und Errichtung des so genannten "Notweges", eine für den Notfall dauerhaft erstellte Abfahrt zur Entleerung des Gletscherskigebietes Pitztaler Gletscher. Dass eine UVP aber durchgeführt werden muss, wurde von offizieller Seite mehrfach festgestellt. Die Tiroler Landesregierung erteilte Ende Februar eine Weisung an die Landesumweltanwaltschaft, worin dieser untersagt wurde, im Zusammenhang mit dem laufenden naturschutzrechtlichen Verfahren einen Antrag für eine UVP einzubringen. Dies wird nicht nur vom OeAV als skandalös empfunden. Denn der Tiroler Umweltanwalt ist der einzige in Österreich, welcher weisungsgebunden ist. Ohne UVP besteht die Möglichkeit den - bereits gebauten - Notweg durch ein von der Tiroler Landesregierung geführtes Genehmigungsverfahren problemlos zu erhalten. Der OeAV hat die Geschehnisse rund um den "Notweg" im Pitztal in einer Broschüre festgehalten: Tat-Ort II - "Notweg" Pitztal, Alpine Raumordnung Nr. 33, Fachbeiträge des Oesterreichischen Alpenvereins. Quellen und Infos:http://www.alpenverein.at/naturschutz/News/00000001_Pitztal.shtml (de), http://oesterreich.orf.at/tirol/stories/259806 (de) |
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