An die
Österreichische Bundesregierung
Ballhausplatz 2
A-1014 WIEN
Österreich stimmt „grob wettbewerbsverzerrenden und verfassungsrechtlich
bedenklichen Steuerbegünstigungen“ auf Diesel für italienische, französische und
niederländische Frächter und Transportunternehmer zu –
Anfrage nach dem Bundesauskunftspflichtgesetz
Sehr geehrte Damen und Herren Regierungsmitglieder,
nachdem in mehreren Medien (APA, Standard, TT, Wirtschaftsblatt etc.) berichtet
wurde,
dass die Republik Österreich den aus unserer Sicht „grob
wettbewerbsverzerrenden und
verfassungsrechtlich bedenklichen Steuerbegünstigungen“ auf Diesel für
italienische,
französische und niederländische Frächter zugestimmt hat, richten wir folgende
Anfrage
gemäß Bundesauskunftspflichtgesetz an Sie:
-
Ist es richtig, dass die Republik Österreich diesen „grob
wettbewerbsverzerrenden
und verfassungsrechtlich bedenklichen Steuerbegünstigungen“ auf Diesel für
italienische, französische und niederländische Frächter und Transportunternehmer
zugestimmt hat?
-
Wenn nein, gibt es diesbezüglich eine entsprechende mediale Korrektur?
-
Wenn ja,
-
auf welcher Basis erfolgte die Zustimmung (
Parlamentsbeschluss,
Ministerratsbeschluss, Weisung der Außenministerin
etc.);
-
welches
Ressort
bzw. welche
Ressorts
waren damit federführend
befasst
;
-
ist Ihnen bewusst, dass derartige „Steuerbegünstigungen“ für die
österreichische Transportwirtschaft
grob
wettbewerbsverzerrend
sind
oder gibt es für österreichische Transportunternehmer
„Kompensations-erleichterungen“
oder ähnliche „Steuerbegünstigungen“;
-
ist Ihnen bewusst, dass derartige „Steuerbegünstigungen“ einen
schweren
wirtschaftlichen
und
wettbewerbsmäßigen Schaden
für die
Eisenbahn
darstellen;
-
wie begründen Sie derartige „Steuerbegünstigungen“ gegenüber der
Bevölkerung, die heute schon durch den Lkw-Transit im Inntal als erstem
Gebirgstal durch
Ihre Untätigkeit wissentlich vergiftet
und
verlärmt
wird
und durch
derartige Maßnahmen
der
Lkw-Transit zusätzlich künstlich
erhöht
und
forciert
wird (Italien und die Niederlande waren 2001 für
43 %
der Lkw-Transitfahrten verantwortlich – 707.000 von 1.640.000 Fahrten);
-
wie begründen Sie derartige „Steuerbegünstigungen“ gegenüber
gewöhnlichen Pendlern, die auf dem Weg zur Arbeit mangels öffentlicher
Verkehrsmittel mit dem eigenen Diesel-Pkw die „
volle Steuer“ bezahlen
;
-
wie begründen Sie derartige „Steuerbegünstigungen“ grundsätzlich,
nachdem der
Rat von Göteborg
(15. Juni 2001) die Kommission
aufgefordert hat, der
Entkoppelung
des
Verkehrs
von der
Wirtschaft
Einhalt zu gebieten
und mit derartigen „Steuerbegünstigungen“ dieser
Entkoppelung
geradezu
fahrlässig Vorschub geleistet
wird;
-
wie begründen Sie derartige „Steuerbegünstigungen“ gegenüber dem
Steuerzahler
, der
Milliarden €
in die
Eisenbahn
investieren soll, während
Sie real den internationalen
Lkw-Transit
durch diese Praktiken
fördern
;
-
wie bringen Sie derartige „Steuerbegünstigungen“ mit dem europäischen
Ziel der „
Verlagerung von Straßengüterverkehr auf die Schiene
“ in
Einklang;
-
wie lassen sich derartige „Steuerbegünstigungen“ im „Internationalen Jahr
der Berge 2002“ mit den
Vorgaben der Alpenkonvention
nach „Reduktion
der Belastungen und Risiken des alpenquerenden Straßengütertransit-verkehrs“
vereinbaren
;
-
haben Sie sich als Kompensation für diese Zustimmung von den anderen
Mitgliedstaaten die
Zustimmung zur Verlängerung
des
Ökopunkte-systems
mit
beiden Säulen
(Ökopunkte mit mengenmäßiger Begrenzung)
ausgehandelt oder wurde diese
Gelegenheit dilettantisch
vergeben?
Wir ersuchen um rasche Beantwortung und verbleiben
mit freundlichen Grüßen für den Vorstand
Ihr Fritz Gurgiser, Obmann, e.h.