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17.6.2004 ARGE STOP TRANSIT

Süd-Umfahrung Sillian: Teil des E66-Ausbaus

Die Umfahrung Sillian war von der Landesbaudirektion schon immer als lange Umfahrung geplant und ist als Südumfahrung unzweifelhaft ein Teilvorhaben zum Ausbau der E66 und nicht zur Entlastung der Sillianer Bevölkerung.

In der Antwort (20.07.1999) auf eine Anfrage der Arge Stop Transit listete die Landesbaudirektion der Tiroler Landesregierung folgende geplante Straßenbauvorhaben des Bundes an der Drautal-Straße auf:

„Bahnüberführung Thal, km 117,4 - km 117,8;
Umfahrung Mittewald, km 122,9 - km 124,8;
Umfahrung Abfaltersbach, km 128,7 - km 131,14;
Umfahrung Sillian, km 137,3 - km 141,5".

Daraus ist ersichtlich, dass die Landesregierung schon 1999 von einer 4,2 Kilometer langen Variante für die Umfahrung Sillian ausgegangen ist, vermutlich von einer Süd-Umfahrungs-Variante. Aus einer anderen Auflistung der Landesbaudirektion geht hervor, dass dafür vor einigen Jahren noch 250.000.000 Schilling (= 18,17 Millionen Euro) vorgesehen waren.

In obgenannten Schreiben wird auch bestätigt, dass die B100 als hochrangige Straße vom Typ II eingestuft wurde, wie dies bereits in der im Auftrag des Wirtschaftsministeriums erstellten sogenannten GSD-Studie ersichtlich war. Dieser Straßentyp liegt nur eine Rangstufe unter dem höchstrangigen Typ 1, den zum transeuropäischen Straßennetz gehörenden TEN-Netz.

In der GSD-Studie ist die Route über Sillian ausdrücklich als grenzüberschreitende Verbindung des hochrangigen Straßennetzes vom Typ II angeführt und dargestellt.

Sämtliche Ausbauten an der B100 sowie der Pustertaler Staatsstraße in Südtirol sind Ausbauten der Europastraße E66, laut Abkommenstext AGR Genf 1975 eine „Hauptstraße des internationalen Verkehrs". Die Straßenverwaltung geht davon aus, dass die Strecke durch das Drau- und Pustertal ein Teil der E66 ist, obwohl Österreich dieses Abkommen niemals ratifiziert hat und damit nicht daran gebunden wäre. Die Bundesstraßenverwaltung lehnte vor einigen Jahren eine geforderte Lastbeschränkung auf der neugebauten Draubrücke in Arnbach mit dem Argument ab, dass es der Bundestraßenverwaltung nicht zumutbar wäre, im Zuge einer Europastraße eine Brücke mit Lastbeschränkung zu bauen.

Ein hochrangiger Vertreter des Verkehrsministeriums erklärte vor wenigen Monaten, dass die geplante vierspurige Fürstenfeld-Schnellstraße S7 (Verbindung der Südautobahn mit dem Grenzort Heiligenkreuz), ebenfalls eine Teilstrecke der E66, auf ungarischer Seite mit der dort geplanten M8 eine gleichwertige Fortsetzung finden solle. Die M8 deckt sich großteils mit dem ungarischen Ast der E66. In Verbindung mit der anschließenden M4 stellt die M8 auch eine hochrangige Ost-West-Verbindung mit Rumänien (Gebiet von Arad) her.

Bei der Vorstellung der Südumfahrungs-Variante (unter Einschluss von Heinfels) vor wenigen Monaten in der Hauptschule von Sillian ließ ein Vertreter der Landesbaudirektion mit der Bemerkung aufhorchen, dass die Südumfahrung bahnparallel verlaufe und sich an die Bahn „anschmiege". Die damals noch zuständige Bundesstraßenverwaltung hat sich laut Illetschko-Gutachten bereits Anfang der 70er-Jahre für den bahnparallelen Ausbau der B100 im Oberen Drautal entschieden, weil bei dieser bahnparallelen Trassenführung ein späterer vierspuriger Ausbau leichter möglich sei als bei einer ortsnahen Trassenführung. Dies gilt umso mehr für Sillian, da hier ein späterer vierspuriger ortsnaher Ausbau (zweiter Tunnel) noch viel teurer käme als im Oberen Drautal.

Sillian könnte sehr rasch entlastet werden, der § 43 der Straßenverkehrsordnung würde ausreichend Handhabe dafür liefern (LKW-Nachtfahrverbot und andere Verkehrsbeschränkungen).

Doch die Tiroler Landesregierung hat solche Beschränkungen abgelehnt, weil es für die LKW keine zumutbare Alternativ-Strecke gäbe (die Eisenbahn wird von der Landesregierung nicht als Alternative gesehen, obwohl die herrschenden Politiker ständig von der Notwendigkeit der Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene sprechen). Lieber unterjocht man noch weitere Tiroler Täler für den Straßenausbau, anstatt den vorgenannten Worten endlich Taten folgen zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen
Arge Stop Transit
9900 Lienz

§ 43. Verkehrsverbote, Verkehrserleichterungen und Hinweise.
(1) Die Behörde hat für bestimmte Straßen oder Straßenstrecken oder für Straßen innerhalb eines bestimmten Gebietes durch Verordnung  …..
b) wenn und insoweit es die Sicherheit, Leichtigkeit oder Flüssigkeit des sich bewegenden oder die Ordnung des ruhenden Verkehrs, die Lage, Widmung, Pflege, Reinigung oder Beschaffenheit der Straße, die Lage, Widmung oder Beschaffenheit eines an der Straße gelegenen Gebäudes oder Gebietes oder wenn und insoweit es die Sicherheit eines Gebäudes oder Gebietes und/oder der Personen, die sich dort aufhalten, erfordert, 
1. dauernde oder vorübergehende Verkehrsbeschränkungen oder Verkehrsverbote, insbesondere die Erklärung von Straßen zu Einbahnstraßen, Maß-, Gewichts- oder Geschwindigkeitsbeschränkungen, Halte- oder Parkverbote und dergleichen, zu erlassen, 
2. den Straßenbenützern ein bestimmtes Verhalten vorzuschreiben, insbesondere bestimmte Gruppen von der Benützung einer Straße oder eines Straßenteiles auszuschließen oder sie auf besonders bezeichnete Straßenteile zu verweisen;  ……
(2) Zur Fernhaltung von Gefahren oder Belästigungen, insbesondere durch Lärm, Geruch oder Schadstoffe, hat die Behörde, wenn und insoweit es zum Schutz der Bevölkerung oder der Umwelt oder aus anderen wichtigen Gründen erforderlich ist, durch Verordnung 
a) für bestimmte Gebiete, Straßen oder Straßenstrecken für alle oder für bestimmte Fahrzeugarten oder für Fahrzeuge mit bestimmten Ladungen dauernde oder zeitweise Verkehrsbeschränkungen oder Verkehrsverbote zu erlassen. 
b) zu bestimmen, daß mit bestimmten Arten von Fahrzeugen oder mit Fahrzeugen mit bestimmten Ladungen nur bestimmte Straßen oder bestimmte Arten von Straßen befahren werden dürfen (Routenbindung) oder ……"
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