alpmedia.net 04/2002 5.4.2002 Aktuelles / Termine
aus: alpMedia-Newsletter. Ein wöchentlicher Informationsdienst der CIPRA
Trotz Alpenkonvention: Italien plant Alemagna

Italien scheint die Alemagna von Belluno über das Cadoretal in Richtung Südtiroler Pustertal vorantreiben zu wollen. Dies, obwohl das Projekt einen klaren Verstoss gegen das Verkehrsprotokoll der Alpenkonvention darstellt.

Italien hat das Verkehrsprotokoll der Alpenkonvention unterschrieben, die italienische Regierung hat den Prozess der Ratifizierung bereits eingeleitet. Obwohl sich die Vertragsparteien in diesem völkerrechtlichen Vertrag verpflichten, auf den Bau neuer hochrangiger Strassen für den alpenquerenden Verkehr zu verzichten, scheint Italien den Bau einer solchen Strasse, eben der Alemagna, weiter zu planen. In der Legge obiettivo n° 243/2001 vom 21. Dezember 2001 ist für den Veneto die Fertigstellung der A 27 – Alemagna verankert, sofern es die Machbarkeit gestattet. Die Finanzierung der „Prozeduren“ (Planung und Genehmigungsverfahren) wurde mit dem erwähnten Gesetz von der italienischen Regierung bereits genehmigt.

Dieser Regierung ist es offenbar Ernst: Sie hat nach Auskunft der Südtiroler Grünen und des Oesterreichischen Alpenvereins nun die Machbarkeit für den Weiterbau der Autobahn von Pieve di Cadore nach Auronzo , von dort in einem Oststrang nach Tolmezzo und in einem Weststrang unter dem Pragser Wildsee nach Welsberg im Südtiroler Pustertal und von dort auf der orografisch linken Seite der Rienz weiter westwärts nach Brixen in Auftrag gegeben.

In diesen Zusammenhang passt die unlängst erhobene Forderung der italienischen Frächter, das Verkehrsprotokoll der Alpenkonvention neu zu verhandeln. Sogar der Vorsitzende des Ständigen Ausschusses der Alpenkonferenz, der Italiener Corrado Clini, hat im September 2001 am Rande einer Sitzung dieses Alpenkonventionsgremiums die Forderung erhoben, das Verkehrsprotokoll müsse neu verhandelt werden.

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