Herzlich willkommen im Tiroler Schutzgebiet
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Wir grüßen das 1. alpine Luft-Sanierungsgebiet Inntal / Tirol |
Die
300. Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über belastete Gebiete (Luft) zum Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000
stellt seit dem 22.7.2004 in Osttirol die Stadt- und Gemeindegebiete von
- wegen Belastung durch PM10-Feinstaub. Projekte, von denen die Landesregierung annimmt, dass sie die Luftqualität verschlechtern, bedürfen künftig einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Gesamte Rechtsvorschrift für Belastete Gebiete (Luft) zum UVP-G 2000, Fassung vom 09.03.2017 "7. Tirol g) im Stadtgebiet von Lienz und im Gemeindegebiet von Nußdorf-Debant: ein Gebietsstreifen von 30 m beiderseits der Straßenachse der B100 Drautalstraße zwischen Kreisverkehr B100 Drautalstraße/B108 Felbertauernstraße und Kreisverkehr B100 Drautalstraße/B107a Großglockner Straße) sowie von dort fortsetzend jeweils ein Gebietsstreifen von 15 m beiderseits der Straßenachse der B100 Drautalstraße bis zur Abzweigung Draustraße und der B107a Glockner Straße bis zur Abzweigung Dolomitenstraße (Stickstoffdioxid)" Österreichischer Städtebund: "Die höchsten PM10-Belastungen treten dabei in relativ engen Tälern oder Becken mit hohen Emissionsdichten wie dem Unteren Inntal, dem Imster Becken, dem Lienzer Becken oder dem Lavanttal auf" Statuserhebung NO2-Grenzwertüberschreitung in Lienz |
Stellungnahme zur Statuserhebung Lienzer Luft
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