Univ.Prof.Dipl.Ing.Dr. Herbert Scheiring | Stellungnahme: Übersicht |
Ziel des Beitrittsvertrages (Art. 11, Abs. 2a) ist die Reduktion der NOx Gesamt-emission von Lastkraftwagen im Transit durch Österreich (nicht nur in Tirol) im Zeitraum 1.1. 1992 und dem 31.12. 2003 um 60%.
Auf dieses Ziel wird deshalb besonders hingewiesen, weil der Bericht der Kommission den Nachweis für die im Beitrittsvertrag vereinbarte Reduktion der NOx Gesamtemission um 60% damit führt, dass sie überprüft, ob sich die Zahl der verbrauchten Ökopunkte um 60% verringert hat
In meiner Stellungnahme zum Bericht der Kommission weise ich nach, dass die Reduktion des Ökopunkteverbrauches nicht mit einer Reduktion der NOx-Belastung aus dem Transit-LKW-Verkehr gleichgesetzt werden kann.
Der Bericht geht für das Jahr 1991 von 23,556 Mio Ökopunkten aus und nimmt für das Jahr 2000 einen wahrscheinlichen Verbrauch von mehr als 11 Mio Ökopunkte an. Das würde einer Reduktion der Ökopunkte um ca. 53% (anstatt um 60%) entsprechen.
Ein Ziel des Ökopunkteregimes ist die Verringerung der NOx-Emission der LKW und damit auch eine Verringerung der NOx-Belastung um 60% zwischen 1991/2003. Der Reduktionserfolg für eine 60%ige Reduktion der NOx-Belastung könnte aber am Ökopunkteverbrauch nur dann abgelesen werden, wenn dabei alle Vergleichszahlen den tatsächlichen Voraussetzungen entsprechen würden. Dies trifft für die gewählte Ökopunkteregelung aber aus folgenden Gründen nicht zu:
Die im Bericht der Kommission behauptete Reduktion der Ökopunkte zwischen 1991 und 2000 um 53% beruht also auf unrichtigen Annahmen (falsche Fahrtenzahlen und falsche Emissionswerte). Daher bedeutet die Reduktion der Ökopunkte keine gleichwertige Reduktion der NOx-Emissionen, wie sie im Beitrittsvertrag (Art. 11 Abs. 2a) vereinbart wurde.
Wenn es überhaupt eine Reduktion der NOx Emission gibt (die Ergebnisse der Immissionsmessungen sprechen dagegen), dann liegt sie deutlich unter 30%. Das Vertragsziel (Reduktion um 60%) wurde daher weit verfehlt!
Eine präzisere Angabe über das tatsächlich erreichte Reduktionsziel ist auf Grund der Datenlage nicht möglich – wegen der deutlichen Verfehlung des Vertragszieles erscheint dies aber gar nicht notwendig, um die Dringlichkeit der Aufrechterhaltung einer zahlenmäßigen Beschränkung der Lkw-Transitfahrten durch Österreich (108% Klausel) zu belegen.
Ohne diese 108% Klausel – die zahlenmäßige Beschränkung der Lkw-Transit-fahrten durch Österreich – wird das Reduktionsziel noch weiter verfehlt.
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