Wir fordern die Tiroler Landesregierung auf, unverzüglich auf Basis der
gesetzlichen
Möglichkeiten die Forderungen aus der Alpenschutz-Transiterklärung, die
Protokolle der
Alpenkonvention, die Bestimmungen des IG-Luft sowie sämtliche
Kontrollmöglichkeiten
umzusetzen und ebenso stark den ÖPNV zu forcieren.
Niemand wird das Land Tirol
daran hindern, bspw. die Tarife des ÖPNV während Inversionslagen auf Null zu
senken und
aus Steuergeld abzugelten, um a) eine Alternative zum PKW und b) eine
ordentliche
Werbung für den Umstieg zu bieten. Dass der Gesundheitsgrenzwert aus dem
IG-Luft - 30
µg NO2/m³ - bereits um mehr als 100 % überschritten wird, rechtfertigt jede
dieser
Maßnahmen.
Der Blick auf das „Sanierungsgebiet Tiroler Inntal“ zeigt deutlich: Im Tal die
„Giftsuppe“, in die wir
täglich zurück oder
in der wir uns täglich aufhalten müssen – in den eigenen vier Wänden, am
Arbeitsplatz etc..
Das Deckblatt vom Tatort Brenner, Band 3, gewinnt neuerlich Aktualität: Während
die Politik
am liebsten um „jedes Edelweiß einen Stacheldraht ziehen möchte“ (um
Lebensraumschutz vorzugaukeln), arbeitet sie im Tal konsequent „an der täglichen
Steigerung der Giftdosis“ (frei nach Paracelsus: „Die Dosis macht das Gift“).
Konsequent wird seit Jahren die „Verlagerung auf die Schiene“ versprochen,
während
gleichzeitig die
„Verlagerung von der Schiene auf die Straße“ realpolitisch umgesetzt
wurde und wird:
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Wegfall Mauthoheit,
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Wegfall Straßenverkehrsbeitrag (Verbilligung),
-
Wegfall bilaterale Kontingente („jedem Schwindel Tür und Tor geöffnet“),
-
Wegfall 38-t-Limit,
-
Wegfall der „mengenmäßigen Begrenzung“ der Lkw-Transitfahrten etc..
Ebenso konsequent
wird seit
Jahren die Attraktivität des Öffentlichen Verkehrs versprochen, während
realpolitisch auf
den Straßenbau gesetzt wird:
-
Abfahrt Mitte,
-
3-spuriger Ausbau der A 12 im Zentralraum Innsbruck,
-
Tschirganttunnel,
-
Ausbau Loferer Straße etc..
Damit muss im
Interesse der
Gesundheit sowie des Wirtschaftsstandortes Schluss ein – Tirol hat nur mit
Kurortqualität,
nicht aber mit
Sanierungsgebieten
Zukunft.
Jetzt, wo sich die durch jahrelanges Verdrängen, Ignorieren, Bagatellisieren und
Unvermögen wachsen könnende „politikgemachte Giftsuppe ausbreitet“, soll die
Verantwortung auf die Menschen und die Wirtschaft „abgeschoben“ werden – sind
die
Menschen und die Betriebe plötzlich für die Umsetzung von EU-Richtlinien
(NO2-Richtlinie
1999/30/EG), für die Umsetzung des IG-Luft, für die Investition in den seit
Jahren
ausgehungerten ÖPNV zuständig? Sollen die Menschen nun bei Inversionslage zu
Hause
bleiben und erst nach ein paar Tagen wieder am Arbeitsplatz auftauchen?
Für den Vorstand und die Gruppen zeichnet mit freundlichen Grüßen
Ihr Fritz Gurgiser, Obmann, eh.
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Aktuelles / Termine
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Auszug aus der Alpenschutz-Transiterklärung:
DIE MASSNAHMEN.
Die nachfolgenden Maßnahmen stehen sachlich außer Streit. Die Maßnahmen sind
„kein Anschlag gegen den Verkehr“, sondern Maßnahmen, die ein „vernünftiges
Miteinander von Mensch, Natur, Wirtschaft und Verkehr ermöglichen“. Die
Maßnahmen sind im alpinen wie europäischen Interesse umzusetzen - sonst wird
sich
der Lkw-Transit verdoppeln, und wir verlieren unseren Lebens- und
Wirtschaftsraum.
Darum geht es.
Umsetzung der Kostenwahrheit bzw. Kostengerechtigkeit.
Weil wir nicht mit unserem eigenen Steuergeld die Verlärmung, die Vergiftung
und den
Verlust der Arbeitsplätze finanzieren wollen.
Deshalb: Kostenanlastung nach dem
Verursacherprinzip beim Straßengüterverkehr bei gleichzeitiger Entlastung der
Allgemeinheit; Internalisierung der externen Kosten sowie Kostenzuschlag in
besonders
sensiblen Zonen.
Nutzung der vorhandenen Eisenbahnkapazitäten.
Nutzung und Ausschöpfung der vorhandenen Bahnkapazitäten und Infrastruktur vor
Neubau.
Hierzu bedarf es der Kostenwahrheit im Straßengüterverkehr und der Schaffung der
rechtlichen Rahmenbedingungen (Netzzugang für Dritte, Harmonisierung der
technischen
Bahnvorschriften, Schienenverkehrsverordnung), damit die Eisenbahnen ihre
Chancengleichheit im Wettstreit mit der Straße bekommen. Weil wir nicht mit
unserem
eigenen Steuergeld in Eisenbahnen investieren wollen, die nie genützt werden
und zu keiner
Entlastung der Straßen beitragen.
Aus- (Bau)-Stopp weiterer Alpentransitstraßen.
Neue Transitschneisen leisten dem unhaltbaren Prinzip der grenzenlosen
Mobilität in
begrenzten Gebirgstälern Vorschub und vernichten wertvollen Grund und Boden in
den
Tallagen.
Deshalb: Umsetzung des Durchführungsprotokolls Verkehr der Alpenkonvention
und Umlenken der Straßenbaumittel und Teile der hinkünftigen Mauteinnahmen (wie
in der
Schweiz) in Regionalprojekte zur Sicherung der regionalen Arbeitsplätze und
Strukturen
(Landwirtschaft, Nahversorgung, Gewerbe, Industrie, Fremdenverkehr etc.) sowie
für den
Aus- bzw. Aufbau eines attraktiven öffentlichen Personen-Nahverkehr-Netzes.
Generelles Nachtfahrverbot für Alpentransitrouten.
Weil der Nachtlärm für Bevölkerung und Gäste schwere gesundheitliche
Folgeschäden
verursacht und hohe Schadstoffkonzentrationen in der Nacht die
Vorläufersubstanzen für
Ozon bilden.
Deshalb: Umsetzung eines generellen Nachtfahrverbotes (in der Schweiz seit
1934!) zum Schutz der Bevölkerung und der Berufskraftfahrer entlang der
Transitrouten im
Rahmengebiet der Alpenkonvention sowie in besonders sensiblen Gebieten.
Effiziente Kontrollen des Straßengüterverkehrs.
Weil nur intensive und korrekte Kontrollen sicherstellen, dass auf den alpinen
Transitrouten
bestehende Gesetze und Verträge eingehalten und umgesetzt werden.
Deshalb: Effiziente
und verstärkte Kontrollen (Tonnage, Straßengebühren, Ökopunkte, Lkw-Fahrverbote,
Gefahrengut, Arbeits- und Ruhezeiten etc.) insbesondere an allen alpinen
Transitrouten
sowie in besonders sensiblen Gebieten.
Keine Harmonisierung von Lkw-Fahrverboten.
Keine Harmonisierung der bestehenden Sonn- und Feiertagsfahrverbote, die den
Wegfall
durch Jahrhunderte gewachsener ethischer und kultureller Grundwerte bedeuten
würden. An
dieser Stelle dafür die zeitgemäße Überarbeitung und Neu-Definition zahlreicher
Ausnahmeregelungen von den bestehenden Lkw-Fahrverboten (z. B. Begriff der
"leicht
verderblichen Güter" etc.).
Deshalb: Verankerung der Grundsatzes der Subsidiarität für
Fahrverbote.
Pkw: Tempo 80/110 auf Bundesstraßen und Autobahnen.
Tempolimits tragen wesentlich zur Senkung der Unfallopfer und Toten im
Straßenverkehr
als auch zur Reduktion der Lärm- und Schadstoffbelastungen bei.
Deshalb: Setzen wir den
ersten Schritt - weil der begrenzte alpine Lebensraum kein unbegrenztes
Verkehrswachstum
und keine Rennstrecken verträgt.
Stärkung der Produkte mit kurzen Transportwegen.
Die alpinen Produktionen in Landwirtschaft, Gewerbe, Nahversorgung etc. geraten
durch die
Billigimporte über Tausende Kilometer immer mehr unter Druck bis hin zum
Konkurs. Weil
wir im Alpenraum mit hohen Betriebs- und Arbeitssteuern konfrontiert sind;
unseren
Mitarbeitern damit ihren Lebensstandard und ihre Existenz sichern.
Deshalb: Entkoppelung
von Verkehrswachstum und Wirtschaftswachstum. Bilden wir mit neuen Allianzen
einen
Gegenpol zu diesen "Kilometerfresser-Produkten" sowie der Lagerhaltung auf der
Straße
und stärken damit die Regionalwirtschaft bis hin zu Boykottmaßnahmen der
industriellen
Wegwerfprodukte in allen Bereichen.
Faire Bedingungen für die Berufskraftfahrer.
Weil die Berufskraftfahrer immer mehr unter persönlichen Druck geraten
(schlechte
Entlohnung, Illegale Beschäftigung, Wegfall des Familienlebens, Druck auf
rechtswidriges
Fahrverhalten etc.) muss auch dieses Problem fair gelöst werden.
Deshalb: Abschaffung der
Sklaverei im Straßengütergewerbe. Korrekte und den heutigen Berufsanforderungen
entsprechende sozial- und pensionsversicherungspflichtige Entlohnung, faire
Arbeitszeiten
und Ruhepausen etc.).